Allgemeine Infos
Gemeindeversammlung
In Gemeindeangelegenheiten ist die Gemeindeversammlung das oberste Organ, in welchem die stimmberechtigten Einwohner die ihnen gemäss Verfassung zustehenden Rechte ausüben können. Gemeindeversammlungen werden – je nach Bedarf – drei bis fünf mal jährlich einberufen.
Amtsblatt
Amtliche Bekanntmachungen und Publikationen werden im “Pöschtli“ (erscheint jeweils Donnerstags) publiziert und an den Anschlagbrettern der Gemeinde im Dorf (vis-à-vis Hotel Suretta) und im Oberdorf (Eingang Gemeindehaus/J.P. von Schorsch-Haus) veröffentlicht.
Link zum Kantonsamtsblatt 
Kehrichtabfuhr
Die Kehrichtabfuhr findet einmal wöchentlich (jeweils am Montag Morgen) statt. Der Abfall soll erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Die Kehrichtsäcke müssen mit der entsprechenden Anzahl Abfallmarken versehen sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abfallmerkblatt (zu finden im Online-Schalter, Stichwort “Abfall”).
- Merkblatt für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Splügen (2013)

- Merkblatt für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Splügen/Fraktion Medels (2013)

Delegierte der Gemeinde Splügen
Übersichtstabelle aller Delegierten der Gemeinde Splügen in Gemeinde- und Zweckverbänden sowie anderen Institutionen.Liste der Delegierten (PDF)
WEITERES auf dieser Seite:
Infos Katholische Kirchgemeinde
Präsidentin der Katholischen Kirchgemeinde Splügen:
Annette Bänninger
In den Steinen 119P
7435 Splügen
Tel. 081 664 16 56, Email: baenninger-spluegen@bluewin.ch
Pfarramt:
Gion Luzi Bühler
Tel. 081 661 11 39
Webseite der Pastoration Rheinwald
Weitere Links
- Bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen und Wahlen ist die Urne während folgenden Zeiten in der Gemeindekanzlei aufgestellt:Donnerstag vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag: 17.30 – 18.00 Uhr
- Freitag vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag: 16.00 – 17.00 Uhr
- Sonntag Wahl-/Abstimmungssonntag: 09.00 – 10.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Die notwendigen Unterlagen (Zustellkuvert, Stimmkuvert) erhalten Sie automatisch von der Gemeinde zugestellt. Das Zustellkuvert oder den Stimmrechtsausweis haben Sie unbedingt zu unterzeichnen, weil Ihre Stimmabgabe sonst ungültig ist. In der Folge haben Sie zwei Möglichkeiten zur brieflichen Stimmabgabe: entweder übergeben Sie das Zustellkuvert der Post oder Sie werfen es in einen von der Gemeinde bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung. In beiden Fällen haben Sie so rechtzeitig zu handeln, dass das Zustellkuvert bis spätestens um 12.00 Uhr des Vortages vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Auskünfte zu allen Fragen im Zusammenhang mit der vorzeitigen und brieflichen Stimmabgabe erteilt Ihnen Ihre Gemeindekanzlei. Beachten Sie zudem bitte die amtlichen Publikationen.
Feuerwehr Splügen – wer ist feuerwehrdienstpflichtig?
Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde Splügen sind feuerwehrpflichtig bzw. ersatzpflichtig. Von in ungetrennter Ehe lebenden Einwohnern ist nur der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig. Der gleiche Grundsatz gilt für Ausländer mit Niederlassungs- und Jahresbewilligung.
Die Feuerwehrpflicht dauert von Anfang des Jahres nach der Vollendung des 20. Altersjahres und endet mit dem Zivilschutzaustrittsalter (50 Jahre). Die Feuerwehrkommission kann je nach Bedarf andere Regelungen treffen. Niemand hat Anspruch zur aktiven Feuerwehrpflicht eingeteilt zu werden. Die Feuerwehrkommission bestimmt, ob Feuerwehrpflichtige aktiven Dienst zu leisten oder Pflichtersatzabgabe zu bezahlen haben.
Übungen
Der Übungsplan wird im Pöschtli und am Anschlagsbrett veröffentlicht und gilt als Aufgebot. Entschuldigungen für nicht besuchte Übungen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Kommandanten anzubringen, bei Ortsabwesenheit innert 3 Tagen nach der Rückkehr. Ein diesbezügliches Formular finden Sie im Online-Schalter, Stichwort “Feuerwehr” oder per untenstehendem Link. Die Hausbewohner bzw. –eigentümer sind verpflichtet, in oder an ihren Objekten Übungen abhalten zu lassen und der Feuerwehr Zutritt bis 21.30 Uhr zu gewähren.
Ersatzabgabe
Die Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe für Nichteingeteilte beträgt Fr. 240.00 pro Jahr.
Schul- und Ferienplan
Link zum Schul- und Ferienplan: http://www.schulerheinwald.ch/ 
Vereine Splügen/Rheinwald
| Name/Bezeichnung | Präsident/Behörden | Wohnort/Sitz |
|---|---|---|
| Sportliche | ||
| Curling Club Splügen | Silvio Kunfermann | Andeer |
| Schützenverein Rheinwald | Reto Hasler | Hinterrhein |
| Skiclub Splügen | Andrea Camastral | Splügen |
| Tennis-Club Splügen | Walter Bachmann | Splügen |
| Turnerinnenverein | Andrea Flütsch (Email: andrea.fluetsch@bluewin.ch) | Splügen |
| Kulturelle, gemeinnützige und andere | ||
| Bauernverein Rheinwald | Johannes Trepp | Hinterrhein |
| Fischereiverein Rheinwald | Walter Oberer | Medels i.R. |
| Gemischter Chor Rheinwald | Esther Grünenfelder | Splügen |
| Jägerverein Rheinwald | Hans Hasler | Sufers |
| Jungmannschaft Splügen | Stefan Mengelt | Splügen |
| Kulturvereinigung Rheinwald | Reto Attenhofer | Nufenen |
| Landfrauen Rheinwald | Martina Lorez | Hinterrhein |
| Samariterverein Rheinwald | Werner Belz | Splügen |
| Viamala Ferien | Jürg Flükiger | Splügen |
| Stiftung "Pro Splügen" | Richard Hänzi | Richard Hänzi |
| Trachtagruppa Rhywald | Georg Trepp | Hinterrhein |
| Verein Heimatmuseum Rheinwald | Hans Martin Meuli | Chur |
| Politische | ||
| FDP-Kreispartei Rheinwald | Walter Calonder | Splügen |
| BDP-Kreispartei Rheinwald | Markus Stoffel | Hinterrhein |